Marktordnung!

01. „Historischer Markt“ heißt, dass wir uns auf die Zeit zwischen 900 und 1500 festlegen. Erlaubt sind Gewandungen, Produkte, Handwerke und Techniken die in dieser Zeit üblich waren und vereinbart sind. Teilnehmer sollten sich mit wichtigen historischen Fakten dieser Zeit vertraut machen, um (mit)- agieren zu können. Als Grundgeschichte gilt die „Geschichte der jeweiligen Stadt“, in der unser Markt stattfindet.
02. Handys: Es gilt auf dem gesamten Marktgelände Handyverbot!!! Wer unbedingt mit den Geistern sprechen muss, soll dies bitte hinter dem Stand/Zelt oder so versteckt wie möglich tun. (Bilder machen ist im Rahmen gestattet !”)
03. Stände, Zelte und Hütten sollten ein mittelalterliches Gepräge haben. Die Dekoration kann aus Stroh und Ästen bestehen. Die Dächer sind mit Leinenplane, Schilf, Weide, Schindeln etc. zu verkleiden. Plastikzelte sind nicht erlaubt !
04. Sarazenisches Räucherwerk: Auch hier – Rauchen passt nicht ins Bild; daher so verdeckt wie möglich rauchen. Das rauchen von Marihuana ist auf allen Veranstaltungen,welche Festa Medievale veranstaltet VERBOTEN ! Wenn Ihr hierbei erwischt werdet muss eine Vertragsstrafe von 50€ pP entrichtet werden!
05. Borde und Theken sind aus historisch üblichem Material zu gestalten.
06. Elektrische Anlagen (Kühlung) sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung und im angemeldeten Umfang erlaubt. Selbstverständlich ist, dass diese in „Logistikbereichen“ kaschiert sind.
07. Beleuchtung findet ausschließlich mit in der Vergangenheit üblichen Beleuchtungsmitteln statt (Fackeln, hängende Öllampen etc.). Jeder Stand und Heerlager hat den Weg nach Einbruch der Dunkelheit oder nach dem Beleuchtungssignal des Herolds an seinem Standort auszuleuchten.
08. Brandschutz: Um Feuersbrunst und Unbill zu vermeiden hat jeder:
a. Kerzen nur mit festem, nicht brennbarem und standfestem Boden und Windschutz zu betreiben.
b. Keine stehenden Petroleumleuchten zu benutzen. (Brandgefahr – Hängende Ölleuchten sind erlaubt)
c. Keine brennbaren Flüssigkeiten nachts im Stand zu lagern.
d. Einen 6.5 kg ABC-Feuerlöscher mit gültiger TÜV-Plakette am Stand bereitzuhalten. Hier wird Stichprobenmäßig immer wieder vom Veranstalter kontrolliert ! 
Durch die offenen Feuer stellen die MA-Stände „Brandlasten“ dar, die einer besonderen Sorgfaltspflicht unterliegen. D.h., dass auch eine Aushilfe oder kurzzeitige Vertretung den Platz des Feuerlöscher kennen muss, sowie jedes offene Feuer zu beaufsichtigen ist.
09. Stühle, Bänke und sonstiges Mobiliar sind aus Holz gefertigt. Neuzeitliche Biertischgarnituren sollten im Laufe der Saison ausgetauscht werden(Gastronomie ausgeschlossen -die Sicherheit der Gäste muss gewährleistet sein ). Jeder Verpflegungsstand hat mindestens zwei Sitzgarnituren, bestehend aus zwei Tischen und vier Bänken ständig mitzubringen- hier gibt es keine Ausnahmen -auch wenn wir als Veranstalter bereits für reichlich Sitzgelegenheiten und Sonnenschutz sorgen ! 
10. Preis-, Namens- Hinweisschilder sind in mittelalterlicher Schrift (Gotik, Fraktur etc.) zu schreiben. Als Geschirr sind Holzbrettchen, Steinzeug, Tongeschirr zu benutzen. Trinkgefäße aus Glas sind auch an den Tavernen untersagt! Hier sollen Tonkrüge und Becher verwendet werden ! (Möglichst kein Einweggeschirr!!! – Gilt auch für die Stände und Handwerker, die Mitgebrachtes verzehren).
Ausschank- und Verpflegungsbereich: die Betreiber verpflichten sich, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und einzuhalten (Vgl. Gewerbordnung LHV § 1 – § 15). Notwendige neuzeitliche Technik (Strom & Wasserleitung) ist verborgen zu halten (dies gilt auch für Zu- und Ableitungen). Wo es bei diesen z.B. durch vergraben nicht möglich ist, ist eine Sicherheitsabdeckung – Gummimatte 1.20 m – unbedingt erforderlich. Jeder Verpflegungsstand hat 10 m Gummimatten mitzuführen. Gummischlauch möglichst nach neuesten Standart (lebensmittelecht).
11. Hygieneverordnung!!! Das Wasserversorgungssystem des Marktes ist auf GeKa eingestellt! Vor Abnahme durch die Hygienebehörde erfolgt eine Prüfung des Standes durch den Marktmeister (Vogt) und den Versorgerchef. Werden hier Mängel festgestellt, die nicht unmittelbar beseitigt werden können, so erfolgt Schließung des Standes. Der umbau von Wasserinstallationen/Anschlüssen ist ohne Erlaubnis nicht gestattet !”
12. Eine altdeutsche Sprechweise (Lutherdeutsch) oder Marktsprech sollte möglich sein, zumindest aber das Bemühen darum sollte gezeigt werden ,.
13. Außer Visitenkarten (publicatio relatio) und Schriften zu Handwerk und Techniken sind Werbemittel nicht zugelassen (auch nicht für eigene Veranstaltungen)!
14. Handwerker sind Hand-werker und zeigen was sie können.
15. Das Markttreiben findet zu den jeweils festgesetzten Terminen und Zeiten statt.
16. Die Platzzuteilung wird durch den Marktmeister oder seinen Stellvertreter nach Möglichkeit mit dem Standbetreiber vorgenommen – wer zu spät kommt muss den zugewiesenen Platz akzeptieren.
17. Die Standgebühr für die Standbetreiber wird individuell ausgehandelt. Zielsetzung soll sein, dass Handels- und Verpflegungsstände mit Standgeldern einen Anteil der Kulturfinanzierung abdecken.
18. Für Schäden an Personen und Gegenständen, die in Zusammenhang mit dem Standbetrieb stehen, haftet der Standbetreiber persönlich. Auch für vermeidbare Schäden der Wiesenflächen haftet der Standbetreiber !
19. Die Kleidung aller Akteure hat dem Stil und den Gewohnheiten der vereinbarten Zeit zu entsprechen. (Gilt auch für Schuhwerk & temporäre Aushilfen). Jeder Teilnehmer der Festa Medievale Veranstaltungen hat mittelalterlich entsprechende Kleidung zu tragen-Hippieklamotte ,Fließjacken, bedruckte Tshirts o.ä zählt nicht als Mittelalter/Marktkleidung (Ausnahmen gibt es auch nicht bei der Gastronomie -hier ist aber das Schuhwerk ausgenommen )! Ein Verstoß wird mit 50€ pP bedacht !
20. Strohballen stehen nur denjenigen Marktteilnehmern zur Verfügung, die dem Veranstalter ihren Bedarf gemeldet haben. Loses Stroh (Aufgemachte Ballen) müssen von den Nutzern nach der Veranstaltung zusammengeharkt werden. Das nötige Werkzeug zur Entfernung von losem Stroh bringt der Standbetreiber selbst mit. Der Platz ist sauber (Besenrein) zu verlassen!!!
21. Zur Abfallentsorgung und daraus entstehender Kosten gilt das Verursacherprinzip. Jeder Verpfleger hat für entsprechende ZWEI Müllbehälter (Körbe oder Fässer) zu sorgen und diese soweit notwendig zu leeren. Geschieht dies nicht, werden die anfallenden Kosten auf ihn umgelegt. Es gilt, das Prinzip der Müllvermeidung anzuwenden!!Für die Müllentsorgung berechnen wir eine Müllpauschale in Höhe von 50.-€ !!! Auch JEDER normale Händler muss einen Mülleimer vor dem Stand stehen haben´´für euch entfällt die Müllpauschale natürlich ! Wenn es keinen Mülleimer vor einem Stand gibt wird einmal darauf hingewiesen – wenn in kürze kein Mülleimer platziert wird, stellt der Veranstalter einen Mülleimer für die Veranstaltung vor den Stand und diesen in Rechnung.
22. Hunde: Marktbeschicker sind für ihre Hunde selbst verantwortlich und haben diese außerhalb des Standes in direkter Nähe zu führen. Hundefäkalien werden von den Hundebesitzern direkt entfernt. Freilaufende Hunde ohne Beobachtung sind nicht erwünscht. Leinenpflicht !
23. Teilnehmen an einem Markt kann nur wer eine feste Zusage hat. Bewerbungen „unbekannter Standbetreiber“ können nur Zulassung finden, wenn rechtzeitig ein Foto des Standes, des Betreibers im Gewand und eine Auflistung und Beschreibung des Warensortimentes sowie des vorgeführten Handwerks eingereicht werden. Eine Referenzliste sollte obligatorisch sein.
24. Die Fahrzeuge sind bis 2H VOR verfügtem Marktbeginn vom Platz zu bewegen und erst nach Ansage des Veranstalters oder Hauptmannes darf der Platz wieder befahren werden. Auf dem Markt gilt: Schrittgeschwindigkeit fahren-zu jeder Zeit!! Das befahren von Wiesen ist bestmöglich immer zu vermeiden wenn Wege vorhanden sind !  Jeder Teilnehmer muss sich vor befahren des Geländes eine Auffahrerlaubnis beim Verantwortlichen Marktmeister holen ! Nichtbefolgen führt zu einer Vertragsstrafe von 50€ – wurde dabei größerer Schaden angerichtet sind die Kosten für die Wiederherstellung zu tragen ! ( Wir haben Fahr/Bodenschutzplatten vor Ort um genau solche Schäden zu vermeiden ! Oft hängen hier Genehmigungen für das folgende Jahr am seidenen Faden oder stehen auf dem Spiel ! Daher ist dies UNBEDINGT zu befolgen !
25. Allgemeine Parkplatzordnung: Kühlwagen sollten möglichst gesammelt und vom Schlafparkplatz getrennt aufgestellt werden. Dieser Parkplatzteil liegt dem Markt am nächsten. Auf dem Übernachtungsparkplatz gilt Rücksicht nehmen. (Schellenbänder abnehmen, Schiebetüren sparsam bedienen, laute „Arbeitssitzungen und Party´s woandershin verlegen).Hunde sind bestmöglich zu beaufsichtigen ! 
26. An der Markteröffnung (Diese ist meist im Anschluss des Marktumzuges ) müssen alle Handwerker und Versorger, sofern sie eine Aushilfe im Stand haben, teilnehmen. Händler, die an der Markteröffnung teilnehmen sollen, werden vor Marktbeginn von der Marktwache dazu aufgefordert. hier kann sich dem Marktumzug angeschlossen werden, wenn dieser den Stand passiert ! Heerlager , Gaukler und Musici nehmen zu Beginn des Zuges bereits Teil .
27. Den Weisungen der Marktleitung sind folge zu leisten. eine mögliche Marktbesprechung wird zeitnah bekanntgegeben !
28. Die Marktordnungen sind gleichzeitig als unsere AGB´s zu verstehen !